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01917 Kamenz

Dentallabor Bratsch Kamenz

Garantie- / Prothetikpass

Sie erhalten zu jeder gefertigten Arbeit einen Prothetikpass und eine Konformitätserklärung. Hier werden alle verwendeten Materialien/ Zahnfarben sowie die jeweiligen Garantiebestimmungen aufgeführt.

Wir setzen bei der Fertigung ausschließlich getestete Materialien ein, die in Deutschland zugelassen sind. Sämtliche Werkstoffe sind mit dem CE-Siegel zertifiziert und entsprechen den strengen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes.

Wir gewähren Ihnen auf unsere Leistungen folgende Garantien:

2 Jahre:

  • auf alle zahntechnischen Arbeiten (gesetzliche Garantie)

Garantieverlängerung auf 5 Jahre:

Für hochwertigen Zahnersatz gewähren wir auf die Gesamttechnikrechnung eine Garantieverlängerung, über die gesetzliche Garantie hinaus, unter folgenden Bedingungen:

  • regelmäßige halbjährige Kontrollen (Stempel im Patientenpass), sowie Reparatur behandlungsbedürftiger Zähne
  • regelmäßige Kontrolle auf einwandfreien Sitz des Zahnersatzes durch den Zahnarzt (ca. halbjährlich); (bei Beschwerden, gehen Sie bitte sofort zum Zahnarzt)
  • ordnungsgemäße Nutzung und Pflege Ihres Zahnersatzes
  • mind. einmal jährliche professionelle Zahnreinigung durch eine ausgebildete Helferin

Allgemeine Garantiebedingungen:

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • prothetische Hilfs- und Verschleißteile wie Geschiebe, Anker etc.
  • weiterhin Verlust, Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Bearbeitung
  • erforderliche Veränderungen durch veränderten Zahnstatus oder anatomische Veränderungen sowie normale Abnutzung

Ausgenommen sind ebenfalls Fehlbelastungen durch fehlende, unzureichende oder fehlerhafte Zahnersatzversorgungen in anderen Zahnquadranten

Die Garantie umfasst nicht das zahnärztliche Honorar, sondern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Zahnersatzes in gleicher Art, Umfang und Güte. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Die Garantie tritt nicht an die Stelle der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Grundsätzlich muss deren Leistungsumfang vollständig in Anspruch genommen werden.

Die Garantie gilt ab Labor-Rechnungsdatum.

Garantieansprüche machen Sie bitte bei Ihrem Zahnarzt geltend.

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