Sie erhalten zu jeder gefertigten Arbeit einen Prothetikpass und eine Konformitätserklärung. Hier werden alle verwendeten Materialien/ Zahnfarben sowie die jeweiligen Garantiebestimmungen aufgeführt.
Wir setzen bei der Fertigung ausschließlich getestete Materialien ein, die in Deutschland zugelassen sind. Sämtliche Werkstoffe sind mit dem CE-Siegel zertifiziert und entsprechen den strengen Anforderungen des Medizinproduktegesetzes.
2 Jahre:
Garantieverlängerung auf 5 Jahre:
Für hochwertigen Zahnersatz gewähren wir auf die Gesamttechnikrechnung eine Garantieverlängerung, über die gesetzliche Garantie hinaus, unter folgenden Bedingungen:
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Ausgenommen sind ebenfalls Fehlbelastungen durch fehlende, unzureichende oder fehlerhafte Zahnersatzversorgungen in anderen Zahnquadranten
Die Garantie umfasst nicht das zahnärztliche Honorar, sondern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Zahnersatzes in gleicher Art, Umfang und Güte. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die Garantie tritt nicht an die Stelle der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse. Grundsätzlich muss deren Leistungsumfang vollständig in Anspruch genommen werden.
Die Garantie gilt ab Labor-Rechnungsdatum.
Garantieansprüche machen Sie bitte bei Ihrem Zahnarzt geltend.